hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Ortsgemeinderat Engelstadt hat in seiner Sitzung vom 02.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Adelpfad gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als zweistufiges Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Ortsgemeinderat hat in gleicher Sitzung ebenfalls beschlossen, einen Antrag an die Verbandsgemeinde auf parallele Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde in diesem Bereich zu stellen.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 256/2, 256/3, 319 tlw. aus Flur 4 und Flurstück 261 aus Flur 11. Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans „Adelpfad“. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird der private Vorhabenträger ein externes Planungsbüro beauftragen.