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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 39/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Sanierung von zwei Ortsstraßen in Bubenheim

Straßenbauarbeiten

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-129

Telefax: 06701/2019-129

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Ortsgemeinde Bubenheim,

vertreten durch Ortsbürgermeister Herrn Thomas Hammann

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vergabenummer: 2026-32-053

6. Elektronisches Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

1.

Dr.-Fritz-Bockius-Straße

55270 Bubenheim

2.

Weedestraße

55270 Bubenheim

9. Art und Umfang der Leistung:

Betonsteinpflaster aufnehmen und entsorgen

2.000,00 qm

Betonrundbordsteine aufnehmen und entsorgen

575,00 m

Erdaushub Straßenplanum Z0

1.850,00 cbm

BVM liefern und einbauen

1.300,00 to

Straßenabläufe 300 x 500, Pultform

22,00 St

Straßenabläufe 300 x 500, Muldenform

9,00 St

Betonrundborde R 15/22 liefern und einbauen

555,00 m

Betonverbundsteinpflaster grau, D 10 cm

440,00 qm

Asphalttragschicht BK 3,2; Dicke 12 cm

875,00 qm

Asphaltbinderschicht BK 3,2; Dicke 6 cm

875,00 qm

Asphaltbeton 0/8 BK 3,2, Dicke 4,0 cm

875,00 qm

10. Aufteilung in Lose: nein

11. Ausführungsfristen:

Beginn: 49. KW 2026

Ende: 28. KW 2027

12. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

13. Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der Vergabeunterlagen:

kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr: keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 22 eingereicht werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien: Preis

19. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

20. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen: Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten demjenigen Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.

Das Vorliegen dieser Kriterien ist mit dem Angebot durch eine entsprechende Eigenerklärung nachzuweisen.

Die Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

21. Anschrift für die Abgabe der Angebote:

elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

22. Angebotseröffnung:

19.10.2026, 11:00 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Besprechungsraum 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

23. Geforderte Sicherheiten:

für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) soweit die Auftragssumme mindesten 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt; für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

24. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B

25. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis gem. § 6a VOB/A: Angaben zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit:

1.

den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

2.

die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

3.

die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungs-personal,

4.

die Eintragung in das Berufsregister, sowie Angaben,

5.

ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenz-plan rechtskräftig bestätigt wurde,

6.

ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,

7.

dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,

8.

dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,

9.

dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

26. Ablauf der Bindefrist:

08.12.2026

27. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,

Vergabeprüfstelle, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Gau-Algesheim, 18.09.2026