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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des ZwV Regionalbad Bingen - Ingelheim

für das Jahr 2023 vom 20.01.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom

hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 Euro

§ 5 Eigenkapital

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2019 bis 2021 vor.

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2018 beträgt

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2019 beträgt vorläufig

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt vorläufig

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt vorläufig

§ 6 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Verbandsordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt, die je zur Hälfte von der Stadt Bingen und der Stadt Ingelheim zu leisten ist.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt.

Bingen am Rhein, den 20.01.2023
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer, Verbandsvorsteherin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.12.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 27.01.2023 bis Freitag, 10.02.2023 montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.

Bingen am Rhein, den 20.01.2023
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer, Verbandsvorsteherin

Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bingen am Rhein, den 20.01.2023
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim
Eveline Breyer, Verbandsvorsteherin