Der Stadtgemeinderat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Einkaufsmarkt“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan soll gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtswirkung.