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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Am alten Einkaufsmarkt“

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Stadtgemeinderat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Einkaufsmarkt“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan soll gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtswirkung.

gez. König
Stadtbürgermeister