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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 4/2024
Sonstige Amtliche Mitteilungen
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Einladung

zur Wahl der Wehrführung

der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Hilbersheim

Nach § 14 Abs.2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.

Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Hilbersheim für

Freitag, den 16.02.2024 um 19:00 Uhr

in das Feuerwehrgerätehaus Nieder-Hilbersheim, Gewerbestraße

ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin

3. Verschiedenes

Benno Neuhaus, Bürgermeister