Personalausweise, die in der Zeit vom 11.09.2024 bis 17.09.2024 (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN-Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in der Zeit 27.07.06.2024 bis 01.08.2024beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, 55435 Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten:
| Montag, Dienstag u. Mittwoch | 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
| jeweils den 2. u. 4. Samstag im Monat | 09.30 - 12.00 Uhr |
abgeholt werden.
Die Aushändigung erfolgt nur gegen Vorlage der bisherigen bzw. vorläufigen Ausweise.
Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu entrichten.
Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen können.
Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich. Wir bitten um Beachtung!