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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 40/2025
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Straßenausbau Schiller-, Goethe- und Dr. Avenarius-Herborn Straße;

Straßenbauarbeiten.

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen im Auftrag der VG Gau-Algesheim

Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG,

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-129

Telefax: 06701/2019-129

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Stadt Gau-Algesheim, vertreten durch Stadtbürgermeister Michael König

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vergabenummer: 2025-34-031

6. Elektronisches Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Schiller-, Goethe- und Dr. Avenarius-Herborn Straße der Stadt Gau-Algesheim

9. Art und Umfang der Leistung:

Entsorgung gefährlicher Abfall – Aufbruch bit. Oberbau mit anhaftendem Schotter/Auffüllungen 3850 t

Entsorgung nicht gefährlicher Abfall – Boden 3875 t

Dränbeton als hydr. Tragschicht in Gehwege einbauen 2180 m2

Asphalttragschicht herstellen f. vollgebundenen Oberbau 1850 m2

Asphaltdeckschicht herstellen 1850 m2

Betonsteinpflasterdecke herstellen 2990 m2

Vollrinnenplatten setzen 1050 m

Borde aus Beton setzen 411 m

10. Aufteilung in Lose: nein

11. Ausführungsfristen

Beginn: 15.01.2026

Ende: 31.12.2028

12. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der Vergabeunterlagen:

kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr: keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 22 eingereicht werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien: Preis

19. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

20. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

21. Anschrift für die Abgabe der Angebote:

elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

22. Angebotseröffnung:

04.11.2025, 10:00 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Besprechungsraum 1. OG, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

23. Geforderte Sicherheiten:

- für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt;

- für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

24. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:

gemäß VOB/B

25. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis gem. § 6a VOB/A: Angaben zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähig-keit und Zuverlässigkeit:

  1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
  2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
  3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungs-personal,
  4. die Eintragung in das Berufsregister,
    sowie Angaben,
  5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenz-plan rechtskräftig bestätigt wurde,
  6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
  7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
  8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
  9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

26. Ablauf der Bindefrist:

24.12.2025

27. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht

Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein