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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 40/2026
Sonstige Amtliche Mitteilungen
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Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Häufig wird festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher im Laufe der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden.

Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehwege durch überwachsendes Gehölz für die Fußgänger nicht nur ein Erschwernis, sondern manchmal auch eine Gefährdung dar. Besonders Kinder, behinderte und ältere Einwohnerinnen und Einwohner sind auf die Benutzung der Gehwege angewiesen.

Wir bitten deshalb die Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird.

Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:

  • Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten und der Bewuchs ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
  • Über Fahrbahnen muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen.
  • Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt werden kann.

Ab dem 01.Oktober sind auch wieder radikalere Rückschnitte erlaubt, da die Schonzeit mit Ablauf des 30. Septembers gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz endet.

Ihre örtliche Ordnungsbehörde der
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim