hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Festplatz“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlicher Festplatz“. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.