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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 41/2024
Amtlicher Teil
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Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch, 1.12.2024

09:00 Uhr

103, Sitzungs-saal

Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein 1

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Gau-Algesheim

lfd. Nr.

Gemarkung

Flur, Flur- stück

Wirtschaftsart

u. Lage

m2

Blatt

2

Gau-Algesheim

Gau-Algesheim

Flur 23

Nr. 149

Flur 27

Waldfläche

Vordere Michelskaut

Waldfläche

6731.059

8271

BV1 8271

Gau-Algesheim

Nr. 394

Flur 15

Im Ochsenb orn

Landwirtschafts-fläche

740

BV2

8271

Nr. 25/2

Obere Eckeisbach

BV3

Ud, Nr. 1

Verkehrswert:

2.692,00 €

Lfd. Nr. 2

Verkehrswert:

4.236,00 €

Lfd, Nr. 3

Verkehrswert:

2.960,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.03.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären;

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind.

Stehr Rechtspfleger
Beglaubigt:
(Schwoien), Justizhauptsekretär
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig