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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 41/2024
Amtlicher Teil
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Einladung

zur Wahl des stv. Wehrführers / der stv. Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ockenheim

Nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ockenheim und der Jugendfeuerwehr Ockenheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl des stv. Wehrführers / der Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ockenheim Mittwoch, den 20.11.2024 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Ockenheim, Mainzer Straße 55a, 55437 Ockenheim ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Wahl
  3. Ehrung
  4. Verschiedenes
Benno Neuhaus, Bürgermeister