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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
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Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Marktsonntages in der Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim

Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S.40) wird für die Gemeinde Nieder-Hilbersheim folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1 Geltungsbereich

An folgendem Sonntag darf im Gebiet der Gemeinde Nieder-Hilbersheim ein Marktsonntag stattfinden:

Sonntag, den 19. Oktober 2025

§ 2 Festsetzung

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Gemeinde Nieder-Hilbersheim durchgeführt werden.

(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.

(2) Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte sind zu beachten.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Gau-Algesheim, 29. September 2025
gez. Benno Neuhaus
Bürgermeister