Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S.40) wird für die Gemeinde Nieder-Hilbersheim folgende Rechtsverordnung erlassen:
An folgendem Sonntag darf im Gebiet der Gemeinde Nieder-Hilbersheim ein Marktsonntag stattfinden:
Sonntag, den 19. Oktober 2025
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Gemeinde Nieder-Hilbersheim durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.
(2) Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte sind zu beachten.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.