Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland – Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.03.2022 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.273.610 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | - 622.790 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | 468.130 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 678.990 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 180.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 180.000 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 498.990 Euro |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 180.000 Euro |
| zusammen auf | 180.000 Euro |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.462.000 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 892.000 Euro
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 Euro
§ 5
Eigenkapital
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2018 bis 2020 vor.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 1.357.798,31 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt vorläufig 1.635.503,70 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt vorläufig 1.978.905,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt vorläufig 2.332.121,64 Euro
§ 6
Verbandsumlage
Die Verbandsumlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Verbandsordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt, die je zur Hälfte von der Stadt Bingen und der Stadt Ingelheim zu leisten ist.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Der gem. § 2 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der verzinslichen Investitionskredite in Höhe von 180.000 Euro wird genehmigt. |
| 2. | Der gem. § 3 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 1.462.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird genehmigt, soweit hierfür in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 892.000 Euro aufgenommen werden müssen. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
von Montag, 31.10.2022 bis Freitag, 11.11.2022
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.
Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
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| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.