Bebauungsplan „Am Sportplatz“ der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim, Gemarkung Ober-Hilbersheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Ober-Hilbersheim hat am 07.04.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ beschlossen.
Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken begrenzt:
- Im Norden durch das Flurstück Nrn. 174, 347/2 und 169/2 Flur 2
- Im Osten durch das Flurstück Nr. 321/2 Flur 3
- Im Süden durch das Flurstück Nr. 321/2 Flur 3
- Im Westen durch das Flurstück Nr. 347/1 Flur 2
Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist schwarz umrandet.
Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Am Sportplatz“, Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim, Gemarkung Ober-Hilbersheim (ohne Maßstab):
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.