Titel Logo
Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 43/2024
Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einrichtung einer vorübergehenden Einbahnstraße in der Erich-Klausner Straße und dem südlichen Abschnitt der Binger Straße

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss in der Erich-Klausner Straße und dem südlichen Abschnitt der Binger Straße zu verbessern, wird ab Montag, den 04.11.2024 probeweise eine vorübergehende Einbahnstraße eingerichtet. Diese Maßnahme gilt voraussichtlich für die Dauer von zwei Monaten.

Die Erich-Klausner Straße wird sodann nur noch in einer Richtung, kommend von der Mainzer Straße, befahrbar sein. Der südliche Teil der Binger Straße ist sogleich nur noch aus Richtung der Erich-Klausner Straße befahrbar und endet auf Höhe der Binger Straße Hausnummer 19.

Die Entscheidung zur Einrichtung der probeweisen Einbahnstraße wurde aufgrund der geringen Fahrbahnbreite der Erich-Klausner Straße, welche nur bedingt einen Gegenverkehr zulässt und der voranschreitenden Erschließungsarbeiten des Neubaugebietes In der Eichenbach getroffen. Die Maßnahme zielt auf einen leichteren Verkehrsfluss und die Entschärfung von Gefahrenstellen, wie z.B. an scharfen Kurven und einer geringen Fahrbahnbreite ab und soll die Situation für Anwohner und Verkehrsteilnehmer verbessern.

Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Änderungen zu beachten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation während dieser Maßnahme. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
im Auftrag der Stadt Gau-Algesheim