Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates Ockenheim vom 19.08.2026 wird der nachfolgend aufgeführte Platz (Dorfplatz) (Gemeindliche Grundstücke Gemarkung Ockenheim, Flur 1, Flurstücke 205/1 teilweise, 204/1 teilweise und 205/3 teilweise, schraffierter Bereich) mit dem jeweiligen auf die Platzbezeichnung bezogenen Lageplan, der als Anlage Bestandteil dieser straßenrechtlichen Widmung ist, gemäß § 36 Abs. 1 des Landestraßengesetzes für Rheinland-Pfalz i.V.m. § 1 Abs. 2, § 3 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Dorfplatz) gewidmet.
Die Widmung erstreckt sich auf Teilflächen der nachfolgend genannten Flurstücke:
| Platzbezeichnung | Gemarkung | Flur | Flurstücke (Parzellen) |
| Dorfplatz | Ockenheim | 1 | 205/1 teilw., 204/1 teilw., 205/3 teilw. |
Die Widmungsverfügung mit entsprechender Begründung und Lageplan des gewidmeten Bereichs kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim während der Sprechstunden (montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, Zimmer 209 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Für die Wahrung der Frist ist der Tag des Eingangs, nicht der Tag der Absendung maßgeblich. Die Rechtsbehelfsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, eingeht.
Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 06.11.2026 als bekannt gegeben.