Der Ortsgemeinderat Appenheim hat in seiner Sitzung vom 06.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Um die ehemalige Raiffeisenhalle 2. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 46, 47/2 und 58/4 in der Flur 4 sowie 919/53 und 919/53 in der Flur 1. Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Vorhabenträger beauftragt ein externes Planungsbüro.