| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 02.11.2022 der Verbandsversammlung zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Zimmer 48, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bingen, Ingelheim und Gau-Algesheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei dem Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein oder elektronisch an zweckverband.regionalbadbingen-ingelheim@bingen.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |