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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 44/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim II

Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Mit dem Teilungsbeschluss vom 16.05.2023 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546, in der zurzeit gültigen Fassung, die

Teilnehmergemeinschaft

der Vereinfachten Flurbereinigung Wolfsheim II

als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim II zu einer Teilnehmerversammlung zur

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

eingeladen, die

am Dienstag, den 14. November 2023,

um 19:00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus,

Ringstraße 22, 55578 Wolfsheim

stattfindet.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer (und haben demnach nur eine Stimme). Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Ebenso haben Bevollmächtigte nur eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Vollmachten sie nachweisen. Vollmachtsvordrucke sind sowohl beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach und auf der Homepage des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (www.dlr-rnh.rlp.de >> Direkt zu: Bodenordnungsverfahren >> 91902 Wolfsheim II) erhältlich.

Im Auftrag
gez.
Nina Lux
(Gruppenleiterin)