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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 45/2022
Seite 5
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Reinigung von öffentlichen Straßen

Wir weisen darauf hin, dass nach den geltenden Gemeindesatzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze, insbesondere die Fahrbahnen, Gehwege und das Straßenbegleitgrün innerhalb der geschlossenen Ortslagen grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen sind, soweit nicht in besonderen Fällen eine öftere Reinigung erforderlich ist. Bei Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erstreckt sich die Reinigungspflicht nur auf die Gehwege. Die konkreten Regelungen zur Reinigungspflicht entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung, die Sie unter www.vg-gau-algesheim.de (Stichwort Satzungen) bzw. der Internetseite Ihrer jeweiligen Ortsgemeinde finden.

Wir bitten um Beachtung!

Verbandsgemeindeverwaltung
Örtliche Ordnungsbehörde