Nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl des stv. Wehrführers / der stv. Wehrführerin und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Engelstadt. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl des stv. Wehrführers / der stv. Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Engelstadt
Donnerstag, den 12.12.2024 um 18:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Engelstadt,
Kirchgasse 1, 55270 Engelstadt
ein.
Tagesordnung: