hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Am 31.10.2019 hat der Rat der Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „In den Herzenäckern“ gem. § 2 (1) BauGB gefasst und im Amtsblatt 51/52/2019 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Im genannten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB verzichtet werden. Der Ortsgemeinderat hat jedoch in seiner Sitzung am 10.12.2020 neben der Planannahme die Durchführung einer freiwilligen frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Planzeichnung sowie die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wurden verkürzt für 3 Wochen in der Zeit vom 14.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021 in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Ortsgemeinderat Nieder-Hilbersheim hat den Aufstellungsbeschluss am 18.11.2021 erneut gefasst, die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt vom 17.11.2022. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2024 zu fassen.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Zeit vom
24.11.2022 bis einschließlich 03.01.2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim - im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung - während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse möglich.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der Offenlage auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen einzusehen.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen steht Andrea Fuchs aus der Bauabteilung der Verbandsgemeinde unter 06725 / 910-134 oder andrea.fuchs@vg-gau-algesheim.de zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten (ausgenommen in der Zeit vom 27.-30.12.2022).
Der Geltungsbereich liegt im nordöstlichen Bereich der Ortsgemeinde Nieder-Hilberheim am Ortseingang, direkt angrenzend an den Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplanes „Am Appenheimer Pfad II“. Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Dienststunden
| Mo.-Fr. | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mo.-Di. | 14.00 - 15.30 Uhr |
| Do. | 14.00 - 18.00 Uhr |