hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ortsgemeinderat Nieder-Hilbersheim hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 die Erneuerung der Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Herzenäckern“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan soll gem. § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In den Herzenäckern“.