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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Schwabenheim nach § 97 Abs. 1 GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 08. November 2024 dem Ortsgemeinderat Schwabenheim zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, Zimmer 227 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Schwabenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim oder an den Ortsbürgermeister Šarić, Mainzer Straße 1, 55270 Schwabenheim oder elektronisch an „martina.mai@vg-gau-algesheim.de“ einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Schwabenheim, 11.November 2024
Josip Šaric
Ortsbürgermeister