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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Ockenheim nach § 97 Abs. 1 GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 13. November 2024 dem Ortsgemeinderat Ockenheim zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, Zimmer 227 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Ockenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim oder an die Ortsbürgermeisterin Frau Maidhof, Bahnhofstraße 12, 55437 Ockenheim oder elektronisch an „martina.mai@vg-gau-algesheim.de“ einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Ockenheim, den 11. November 2024
Maidhof, Ortsbürgermeisterin