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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Vor dem Weihergarten“

hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Ortsgemeinderat Engelstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Erneuerung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Weihergarten“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan soll gem. § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vor dem Weihergarten“.

Engelstadt, den 24.11.2020
gez. Hubert, Ortsbürgermeister