hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB mit Beschluss des veränderten Geltungsbereichs
Der Ortsgemeinderat Schwabenheim hat in seiner Sitzung am 02.05.2022 die Erneuerung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Klostergarten“ gem. § 2 (1) BauGB sowie den veränderten Geltungsbereich beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan soll gem. § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Klostergarten“.