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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Schwabenheim

In der Gemarkung Schwabenheim, Flur 3, Flurstück 119/7 (Mainzer Straße 61)) wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00046452/2024 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 06.12.2024 bis 06.01.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe in Alzey ausgelegt und kann während der Dienststunden (Montag – Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Zwecks Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28 in Alzey oder

2. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe finden Sie auf unserer Internetseite.

Im Auftrag
gez. Reiner Wingert
(Vermessungsrat)