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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 48/2022
Amtlicher Teil
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Abgabenbescheid für Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Hundesteuer u.a.)

Zahlungen in einer Fälligkeit als Jahreszahler

Grundsätzlich sind die mit dem Abgabenbescheid angeforderten Abgabearten mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig. Bei Kleinbeträgen unter 15,00 € sind die Abgaben am 15. August, bei Beträgen bis 30,00 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig.

Nach § 28 des Grundsteuergesetzes kann die Steuer auf Antrag abweichend von den vorgenannten Fälligkeiten am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Die Zahlung der Abgaben in einer Summe zum 01. Juli erspart Ihnen den Aufwand und die Kosten für mehrfache Überweisungen.

Sofern Sie ab dem kommenden Jahr an einer Zahlung Ihrer Steuerbeträge nach dem Abgabenbescheid in einer Summe zum 01. Juli interessiert sind, bitten wir um entsprechende Rückmeldung bis 15. Dezember 2022 an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Hessel entweder telefonisch unter der Telefonnummer 06725-910104 oder per Mail an ilona.hessel@vg-gau-algesheim.de