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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 48/2025
Amtlicher Teil
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Bubenheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Im Talberg

Wald

1.275 m²

In der Hemm

Weinbau

894 m²

In der Weinkehl

Weinbau

857 m²

In der Jägergewann

Ackerbau

6.270 m²

Auf der Steinkaute

Weinbau

4.702 m²

In der Kirchgewann

Ackerbau

2.530 m²

Am Appenheimer Pfad

Weinbau

856 m²

Gemarkung Engelstadt

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Im Weiler

Ackerbau

5.000 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.