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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 5/2023
Seite 3
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Hinweis bezüglich Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer für das Jahr 2023

Mit dem Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz) vom 7. Dezember 2022, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurden die sogenannten Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H., bei der Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H. angepasst.

Somit ist es im Hinblick auf den Haushaltsausgleich, der zu zahlenden Umlagen sowie der Ausschöpfung von Fördermitteln erforderlich, dass die Gemeinden mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer mindestens auf das oben genannte Niveau anheben. Bei Nichtanpassung der Hebesätze würden den Gemeinden finanzielle Nachteile entstehen, was unter Umständen zu noch weitaus höheren Steuerbelastungen führen könnte. Entsprechende Beschlüsse mit der Anpassung der Hebesätze wurden von dem Großteil der Ortsgemeinden bereits gefasst. Die Stadt Gau-Algesheim hat die Hebesätze in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Stadt Gau-Algesheim vom 19.12.2022 festgelegt.

Die Abgaben-Bescheide werden in der Regel nach Erteilung der kommunalaufsichts-behördlichen Genehmigungen der Haushalte für das Jahr 2023 versandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsteuerhebesatzerhöhung im Jahre 2023 in keinem Zusammenhang mit der zum 01.01.2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform steht. Durch die Grundsteuererklärungen werden seitens der Finanzämter sukzessive neue Messbeträge ermittelt, sodass es voraussichtlich auch zu geänderten Bemessungsgrundlagen kommen wird. Bis einschließlich des Jahres 2024 erfolgt die Abgabenerhebung noch auf Grundlage der bisherigen Messbeträge.

Gau-Algesheim, den 16.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim