hier: Aufstellungsbeschluss und Verfahrenswahl gem. § 2(1) BauGB
Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Ingelheimer Weg“ gem. § 2 (1) BauGB im zweistufigen Regelverfahren beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Ingelheimer Weg“. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.