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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Schwabenheim vom 12.12.2022

Der Ortsgemeinderat Schwabenheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Artikel I

Im § 7 Abs. 1 und Abs. 3 der Hauptsatzung vom 07.07.2014 wird wie folgt geändert:

(1) Die Gemeinde hat drei Beigeordnete.

(3) Für die Verwaltung der Gemeinde werden drei Geschäftsbereiche gebildet.

Artikel III

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schwabenheim, den 12.12.2022
gez. Frank Heinrich, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Bestimmung des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.