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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) für die 29. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (umfassende Fortschreibung) im Bereich des Bebauungsplans „Am Kempter Weg“ der Ortsgemeinde Ockenheim

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 11.09.2023 die 29. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (umfassende Fortschreibung) der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim in den Abgrenzungen des Feststellungsbeschlusses vom 13.12.2022 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Der Flächennutzungsplan wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

Vom Tage der Bekanntmachung an kann jedermann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 a Abs. 1 BauGB in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB).

Gem. § 6 a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim unter https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/Bauen & Wohnen/Flächennutzungsplan/ zu finden.

Hinweis gemäß § 215 Abs. 1 BauGB:

Unbeachtlich werden

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Öffnungszeiten

Mo - Fr

8.00 - 12.00 Uhr

Mo - Mi 1

4.00 - 15.30

Do

14.00 - 18.00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

gez. Neuhaus
-Bürgermeister-