Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 11.09.2023 die 29. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (umfassende Fortschreibung) der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim in den Abgrenzungen des Feststellungsbeschlusses vom 13.12.2022 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Der Flächennutzungsplan wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Vom Tage der Bekanntmachung an kann jedermann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 a Abs. 1 BauGB in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB).
Gem. § 6 a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim unter https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/Bauen & Wohnen/Flächennutzungsplan/ zu finden.
Hinweis gemäß § 215 Abs. 1 BauGB:
Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, |
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Öffnungszeiten
| Mo - Fr | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Mo - Mi 1 | 4.00 - 15.30 |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.