In dieser Jahreszeit kommt es häufig vor, dass nach Arbeiten auf den Feldern, an den Flächenzufahrten, die Straßen durch die ein- und ausfahrenden Traktoren verschmutzt werden. Dadurch kann es zu erheblichen Gefährdungen für den Verkehr kommen.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet, Straßen zu beschmutzen, zu benetzen und Gegenstände liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden könnte. Aus diesem Grund sind die Verursacher unverzüglich dazu verpflichtet, die verschmutzten Flächen zu reinigen.
Wir bitten um Beachtung!