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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 50/2025
Seite 5
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Sicheres und rücksichtsvolles Silvesterfeuerwerk

Der Jahreswechsel wird traditionell mit Knallern, Böllern und Feuerwerken gefeiert.

Damit die alte Tradition nicht überschattet wird und der Übergang ins neue Jahr friedlich bleibt, weisen wir auf die geltenden Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerk hin.

Das Abrennen von Pyrotechnik der Klasse F2 ist nur im Rahmen des Jahreswechsels vom 31. Dezember bis zum 01. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt. Innerhalb dieser beiden Tage ist das Abbrennen darüber hinaus in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden generell verboten.

Im Sinne eines friedlichen Miteinander bitten wir alle, die das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchten, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten und auch die Feuerwerksreste und den anderen Müll, welcher beim Feiern entsteht, ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wir wünschen Ihnen ein friedliches und nachbarschaftliches Silvester und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
Örtliche Ordnungsbehörde