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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim Projekt II

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin

über die Ergebnisse der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim Projekt II, Landkreis Mainz-Bingen liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Mittwoch, den 21. Januar 2026

in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Wolfsheim,

Ringstraße 22, 55578 Wolfsheim

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Mitarbeiter des (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung wird festgesetzt auf

Mittwoch, den 21. Januar 2026

um 16.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Wolfsheim,

Ringstraße 22, 55578 Wolfsheim

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Wolfsheim Projekt II zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform innerhalb von 14 Tagen ab dem Anhörungstermin erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Hinweise

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach angefordert werden. Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (Wolfsheim Projekt II auswählen) am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.

Im Auftrag
gez.
Nina Lux
(Gruppenleiterin)