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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches Bebauungsplan Alter Einkaufsmarkt

Bebauungsplan „Alter Einkaufsmarkt“ der Stadt Gau-Algesheim

hier: - Bekanntmachung des erneuten Offenlegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
- Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Einkaufsmarkt“ gem. §13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) einschließlich der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3(2), 4(2) beschlossen.

Am 08.02.2023 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Planannahme und die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3(2), 4(2) BauGB beschlossen. In der Zeit vom 02.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023 wurde die Offenlage gem. § 3(2) BauGB durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt. Der Rat der Stadt hat am 13.12.2023 die Abwägung, die angepasste Planung sowie die Durchführung der Erneuten Offenlage nach §§ 3 (2) BauGB und der parallelen förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 13a BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht:

Der Entwurf des Bebauungsplans „Alter Einkaufsmarkt“ wurde nach Abschluss der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) geändert. Für den geänderten Bebauungsplanentwurf wird eine erneute Beteiligung in der Zeit vom

Freitag, 05.01.2024

bis einschließlich

Mittwoch, 07.02.2024

durchgeführt. Es kommt das beschleunigte Verfahren der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung zur Anwendung. Der geänderte Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung und den zugehörigen Gutachten ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Abwägungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 oder Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.

Dienststunden

Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr

Do 14.00 - 18.00 Uhr

Gau-Algesheim, der 21.12.2023
gez. König
-Ortsbürgermeister-