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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Am Klostergarten“ der Ortsgemeinde Schwabenheim

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, Geltungsbereich, Offenlage

Der Ortsgemeinderat Schwabenheim hat am 11.03.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Klostergarten“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB beschlossen. Planziel ist die Schaffung von Wohnbauflächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser.

Am 22.05.2023 hat der Ortsgemeinderat den Wechsel ins zweistufige Regelverfahren beschlossen, dies wurde am 13.02.2025 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht. Ebenfalls am 22.05.2023 und nochmals am 09.10.2023 hat der Ortsgemeinderat die Antragstellung an die Verbandsgemeinde auf parallele Teilfortschreibung des Flächen­nutzungs­plans beschlossen.

Am 27.01.2025 wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen, sie wurde vom 21.02. bis einschließlich 08.04.2025 durchgeführt. Aufgrund eines formalen Fehlers beschloss der Ortsgemeinderat am 01.09.2025, die frühzeitige Beteiligung zu wiederholen. Dies wurde am 04.09.2025 ortsüblich bekanntgemacht und vom 05.09.2025 bis einschließlich 07.10.2025 wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt.

Der Ortsgemeinderat Schwabenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2025 die Abwägungen über die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen (allen Beschlussvorschlägen wurde zugestimmt) sowie den Entwurf des Bebauungsplanes zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB gebilligt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem beigefügten Planausschnitt, die örtliche Lage dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Die abgebildeten Pläne entfalten keine Rechtswirkung.

Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke:

Flur 18: 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67-1, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78 tlw., 80 tlw., 81 tlw., 446 tlw., 447, 448 tlw., 449, 450, 473 sowie aus Flur 1: Flurstück 176 tlw.

Die externen Kompensationsflächen umfassen folgende gemeindeeigene Flurstücke:

Flur 13: Flurstücke 57, 58/1, 59/1, 72, 78, 80, 81, 82, 83, 84, 88, 89, 90, 202 sowie

Flur 14: 139/1 und 147 (alle (Waldökokontofläche Schwabenheim).

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Dieses Dokument wird in seiner Entwurfsfassung mit ausgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ (Planzeichnung, textlichen Festsetzungen Begründung mit integriertem Umweltbericht), die den Festsetzungen zugrunde liegenden DIN-Normen, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

Montag 19.12.2025 bis einschließlich Freitag, 30.01.2026

(verlängerte Frist aufgrund der Weihnachtsferien)

veröffentlicht. Alle Unterlagen sind im genannten Veröffentlichungszeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (https://www.vg-gau-algesheim.de) unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt

Alle Unterlagen werden in der Verbands­gemeinde­ver­waltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung im 2. OG – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

montags

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

dienstags

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

mittwochs

8.30 bis 12.00 Uhr

donnerstags

8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

freitags

8.30 bis 12.00 Uhr

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch per Post oder persönlich an die Bauabteilung mit obiger Adresse übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die beiliegenden Pläne zeigen die Lage und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie entfalten keine Rechtswirkung.

Geltungsbereich des Bebauungsplans:

Übersichtskarte:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht der MVV Regioplan GmbH vom 30.10.2025 mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die folgenden Schutzgüter

a)

Mensch und menschliche Gesundheit (Lärmimmissionen, Starkregen, Schutzmaßnahmen)

b)

Kultur- und sonstige Sachgüter (nicht betroffen)

c)

Flächeninanspruchnahme, Abgleich Raum+ Monitor

d)

Integrierte Biotopbewertung (Kompensationsbedarf)

e)

Biotope (immer betroffen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz schutzgutübergreifen)

f)

Pflanzen (im Rebland unerhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifen)

g)

Tiere (im Rebland unerhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifen)

h)

Boden (Versiegelung immer hohe Beeinträchtigung hier aufgrund der Bodenfruchtbarkeit, schutzgutbezogene Kompensation)

i)

Wasser (keine Eingriffe in Gewässer oder Grundwasser, unerhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifen)

j)

Klima und Luft (erhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifen)

k)

Landschaftsbild und Erholung (erhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifend)

l)

Andere erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase (nicht zu erwarten)

m)

Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

n)

Minderungs- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

Folgende weitere umweltbezogene Fachgutachten liegen vor und sind einsehbar:

Beitrag Artenschutz, plan b GbR, 18.09.2020. Untersuchung artenschutzrechtlicher Belange und Hinweise zu den vorkommenden Tierarten, Maßnahmenvorschläge

Schalltechnische Untersuchung, Köhler & Leutwein, 18.10.2024, Untersuchung der zu erwartenden Geräuschbelastungen im Plangebiet und durch das Plangebiet

Geo- und umwelttechnischer Bericht 5110-21, Institut Baucontrol, 16.07.2021, Untersuchung der geologischen Verhältnisse, Wasserhaltung und Tragfähigkeit

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung betreffen folgende umweltbezogene Themen und liegen ebenfalls aus:

a)

Lärmschutz (grundsätzliche Erfordernis, aktive, passive Lärmschutzmaßnahmen, Fluglärm)

b)

Regenwasserableitung/Starkregengefahren/Entwässerung

c)

Bodenbelastungen

d)

Dachbegrünung Art und Umfang, Anrechenbarkeit als Minderung/Ausgleich

e)

Hausgärten Pflanzbindung Art und Umfang, Anrechenbarkeit als Minderung/Ausgleich

f)

Pflanzlisten

g)

Ortsrandeingrünung/Bepflanzung Dimensionierung privat/öffentlich

h)

Artenschutz in der Nachbarschaft, während der Bauphase

i)

Mögliche Betroffenheit der erdgeschichtlichen Denkmalpflege

j)

Gewässer III. Ordnung, geplanter Gewässerrandstreifen, Genehmigungsvorbehalt

k)

Innen- vor Außenentwicklung, Bedarfsprüfung, Flächenmanagement

l)

Externe Kompensationsflächen Abstimmung mit UNB

m)

Vorprüfung des Einzelfalls nach LUVPG für die Straßen im Baugebiet

n)

Klimaschutz Belange

Die Gemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert an das Planungsbüro weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Mitglieder der Gremien der Ortsgemeinde erhalten die Stellungnahmen ohne Anonymisierung. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten. Die Stellungnahmen werden in der Verbandsgemeinde gespeichert.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 (Andrea Fuchs) oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.

Dienststunden

Mo-Fr

08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di

14.00 - 15.30 Uhr

Do

14.00 - 18.00 Uhr

Gau-Algesheim, der 18.12.2025
gez. Saric
-Ortsbürgermeister-