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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 51/2025
Sonstige Amtliche Mitteilungen
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„Zu Verschenken“

Kisten auf Gehwegen abzustellen ist nicht erlaubt

In letzter Zeit werden vermehrt sogenannte „Zu verschenken“- Kisten auf Gehwegen im Gemeindegebiet abgestellt. Der dahinterstehende Nachhaltigkeitsgedanke und der Wunsch, gut erhaltene Gegenstände weiterzugeben, sind grundsätzlich begrüßenswert. Dennoch weisen wir darauf hin, dass das Abstellen von Gegenständen auf öffentlichen Gehwegen nicht zulässig ist.

Gehwege dienen dem sicheren und ungehinderten Fußgängerverkehr. Abgestellte Kisten, Kartons oder sonstige Gegenstände stellen eine Behinderung und potentielle Gefahrenquelle dar - insbesondere für Kinder, ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.

Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Gegenstände, die verschenkt werden sollen, ausschließlich auf dem eigenen Grundstück anzubieten.

Auf öffentlichen Flächen abgestellte Gegenstände können als unerlaubte Sondernutzung oder im Einzelfall als Müllablagerung eingestuft werden und ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe, damit Gehwege sicher und frei nutzbar bleiben.

Verbandsgemeindeverwaltung
Örtliche Ordnungsbehörde