| 1. Leistung: Mittagsverpflegung Kita „Wolkennest“ in der Ortsgemeinde Engelstadt; Tägliche Lieferung der Mittagsverpflegung |
| 2. Vergabestelle: VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen im Auftrag der VG Gau-Algesheim Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen Telefon: 06701/201-608 Telefax: 06701/2019-608 E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de |
| 3. Auftraggeber: Ortsgemeinde Engelstadt, Hauptstraße 23, 55270 Engelstadt |
| 4. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Vergabenummer: 2025-33-501 |
| 5. Form der Angebote: Elektronisch über die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2 |
| 6. Ort der Leistungserbringung: Kita Wolkennest, Raiffeisenstraße 7, 55270 Engelstadt |
| 7. Art und Umfang der Leistung: Lieferung der Mittagsverpflegung 36 x Vollkost 4 x vegetarisch |
| 8. Aufteilung in Lose: nein |
| 9. Ausführungsfristen: Beginn: 01.05.2025 |
| 10. Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen. |
| 11. Anforderung der Vergabeunterlagen: Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht. |
| 12. Schutzgebühr: keine |
| 13. Angebotsfrist/Termin für die Einreichung der Angebote: 19.02.2025, 10.00 Uhr |
| 14. Anschrift für die Einreichung der Angebote: Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2 |
| 15. Ablauf der Bindefrist: 10.04.2025 |
| 16. Geforderte Sicherheiten: keine |
| 17. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. Leistungsbeschreibung |
| 18. Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Weitere mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: Sachkundenachweis für den Umgang mit Lebensmitteln Referenzen: mindestens 2 vergleichbare Einrichtungen, nicht älter als 5 Jahre Musterspeisepläne für mind. 4 Wochen (ein Menüzyklus) |
| 19. Zuschlagskriterien: Preis: 70 % Qualität: 30 % |
| 19.1 Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. |
| 19.2 Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen: Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. |