Der Stadtrat Gau-Algesheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Artikel I
| 1. | Die Wertgrenze in § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung vom 02.09.2004 in der derzeit gültigen Fassung wird von 3.500 Euro auf 5.000 Euro angehoben. |
| 2. | Die Wertgrenze in § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung vom 02.09.2004 in der derzeit gültigen Fassung wird von 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben. |
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Auf die Bestimmung des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.