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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Lüftungsanlage auf dem Dach der Olbornhalle in Schwabenheim

Lieferung und Montage einer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen, im Auftrag der VG Gau-Algesheim, Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Telefon: 06701/201-608, Telefax: 06701/201-9608, E-Mail:

vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Ortsgemeinde Schwabenheim, vertreten durch Ortsbürgermeister Frank Heinrich

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren:

Vergabenummer:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

2022-38-064

6. Elektronisches

Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz,

https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Olbornhalle, Am Sportfeld, 55270 Schwabenheim

9. Art und Umfang der

Leistung:

• Lieferung und Montage von 30 Feldgeräten

• Lieferung und Montage von 18 DDC-Hardware-Komponenten

• Durchführung von 122 Software-Dienstleistungs-Einheiten

• Lieferung und Montage einer Lüftungsregelung (inkl. Software-Modul)

• Lieferung und Montage eines Schaltschrankes inkl. aller Nebenarbeiten bis zur Inbetriebnahme

• Lieferung und Montage von 1.900m Kabel

• Lieferung und Montage einer Unterverteilung

• Lieferung und Montage von 2 Brandschotts

10. Aufteilung in Lose:

Nein

11. Ausführungsfristen:

Beginn: 01.07.2023Ende: 31.10.2023

12. Mehrere

Hauptangebote:

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der

Vergabeunterlagen:

Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr:

keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien:

Siehe Vergabeunterlagen.

18.1. Berücksichtigung

von Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

18.2. Berücksichtigung

von Unternehmen mit

Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19. Anschrift für die

Abgabe der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

20. Angebotseröffnung:

28.02.2023, 11.20 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen, Vergabestelle, Besprechungsraum 1. OG, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

21. Geforderte

Sicherheiten:

Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

22. wesentliche

Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen:

Gemäß VOB/B

23. Nachweise

zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

24. Ablauf der Bindefrist:

19.04.2023

25. Nachprüfungsstelle

nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim