Titel Logo
Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Lüftungsanlage auf dem Dach der Olbornhalle in Schwabenheim

Bau einer Stahl Bühne für eine Lüftungsanlage

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

im Auftrag der VG Gau-Algesheim

Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/201-9608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Ortsgemeinde Schwabenheim, vertreten durch Ortsbürgermeister Frank Heinrich

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren:

Vergabenummer:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

2022-38-067

6. Elektronisches Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Olbornhalle, Am Sportfeld, 55270 Schwabenheim

9. Art und Umfang der Leistung:

• Fassadengerüst ca.360 m2 mit Treppenturm;

• Stahlmassen (feuerverzinkt) der Bühne ca. 9200 kg, als IPE, HEB, Rohrprofil, L-Winkel;

• Gitterroste (feuerverzinkt) der Bühne ca. 110 m2, Maschenweite 33x33, Tragstab 40x3;

• Industriegeländer (feuerverzinkt) ca. 45 m, Pfosten Rundrohr 60,3x4, Handlauf 48,3x4 und Füllrohr 33,7x4.

10. Aufteilung in Lose:

Nein

11. Ausführungsfristen:

Beginn: 01.05.2023

Ende: 31.06.2023 ggf. spätestens 15.07.2023

12. Mehrere Hauptangebote:

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der Vergabeunterlagen:

Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6,

eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr:

keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien:

Siehe Vergabeunterlagen.

18.1. Berücksichtigung von

Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

18.2. Berücksichtigung von

Unternehmen

mit Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19. Anschrift für die Abgabe der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

20. Angebotseröffnung:

28.02.2023, 11.00 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Vergabestelle, Besprechungsraum 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

21. Geforderte Sicherheiten:

Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

22. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:

Gemäß VOB/B

23. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis gem. § 6a VOB/A: Angaben zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit:

1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungs-personal,

4. die Eintragung in das Berufsregister,

sowie Angaben,

5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenz-plan rechtskräftig bestätigt wurde,

6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,

7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,

8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,

9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

24. Ablauf der Bindefrist:

19.04.2023

25. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Kommunalaufsicht

Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim