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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

1. Leistung:

Mittagsverpflegung Kita „Räuberhöhle“ in der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim

Tägliche Lieferung der Mittagsverpflegung

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

im Auftrag der VG Gau-Algesheim

Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/2019-608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Auftraggeber:

Ortsgemeinde Ober-Hilberheim, Kegelbahnstraße 13, 55437 Ober-Hilbersheim

4. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Vergabenummer: 2025-36-503

5. Form der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

6. Ort der Leistungserbringung:

Kita Räuberhöhle, Hauptstraße 42, 55437 Ober-Hilbersheim

7. Art und Umfang der Leistung:

Lieferung der Mittagsverpflegung

53 x Vollkost

8. Aufteilung in Lose:

nein

9. Ausführungsfristen:

Beginn: 01.05.2025

10. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

11. Anforderung der Vergabeunterlagen:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

12. Schutzgebühr: keine

13. Angebotsfrist/Termin für die Einreichung der Angebote:

27.02.2025, 10.00 Uhr

14. Anschrift für die Einreichung der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

15. Ablauf der Bindefrist:

18.04.2025

16. Geforderte Sicherheiten:

keine

17. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

Gem. Leistungsbeschreibung

18. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Weitere mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

Sachkundenachweis für den Umgang mit Lebensmitteln

Referenzen: mindestens 2 vergleichbare Einrichtungen, nicht älter als 5 Jahre

Musterspeisepläne für mind. 4 Wochen (ein Menüzyklus)

19. Zuschlagskriterien:

Preis: 50 %

Qualität: 50 %

19.1 Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19.2 Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.