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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Schwabenheim - Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Am Klostergarten“ der Ortsgemeinde Schwabenheim

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Geltungsbereich

Der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim hat am 11.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ gem. § 13b BauGB beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss des Ortsgemeinderats am 02.05.2022 erneuert. Nun soll ins zweistufige Regelverfahren gewechselt werden.

Der Rat der Ortsgemeinde hat am 27.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Klos­ter­garten“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ebenfalls am 27.01.2025 hat der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim die Planung angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke in Flur 18: 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67-1, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78 tlw., 80 tlw., 81 tlw., 176 tlw., 446 tlw., 447, 448 tlw., 449, 450, 473.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durch­geführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Um­weltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wird in der Vorentwurfsfassung ausgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ wird in der Zeit vom

Freitag, 21.02.2025 bis einschließlich Dienstag, 25.03.2025

öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbands­ge­mein­de­ver­waltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Trep­pen­hau­ses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können ein­ge­se­hen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be­schluss­fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Be­bau­ngsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 oder

Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.

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Gau-Algesheim, der 13.01.2025
gez. Saric
-Ortsbürgermeister-