Nach § 14 Abs.2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl der zweiten stellvertretenden Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Ober-Hilbersheim für Montag, den 07.04.2025 um 20:00 Uhr in das Haus der Vereine Ober-Hilbersheim, Jahnstraße 8 55437 Ober-Hilbersheim ein.