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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Aufbaugemeinschaft Bubenheim

Die Aufbaugemeinschaft Bubenheim lädt alle Mitglieder zu einer

Mitgliederversammlung

am 14.03.2024 um 18:00 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus, Schulstr.2, 55270 Bubenheim ein.

Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits zwischen 17:00 und 18:00 Uhr.

Tagesordnung

  • Eröffnung der Mitgliederversammlung
  • Ernennung von Schriftführer und Stimmzählern
  • Aufgaben der Aufbaugemeinschaft. (Kurzreferat Arno Becker, DLR Abteilung Weinbau)
  • Neuwahlen des Vorstandes der Aufbaugemeinschaft
  • Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters durch den Vorstand
  • Verschiedenes

Ein Mitarbeiter der Bodenordnungsbehörde wird für Fragen anwesend sein.

Das Aufbaugebiet (§11 Absatz 2 Weinbergsaufbaugesetz) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Bubenheim.

Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Rebflächen berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (z.B. Pächter) (vgl. §11 Abs. 2 S.2 WAG)

Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben, da die Abstimmung gem. §11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden muss.

Für den Nachweis der Stimmzahl sind die EU-Weinbaukartei oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitzubringen.

Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten werden die Mitglieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Addition ihrer im Aufbaugebiet (Gem. Bubenheim) gelegenen Weinbergsflächen vorzunehmen.

Bubenheim, den 14.02.2024
Aufbaugemeinschaft Bubenheim
gez. Siegbert Felzer
Ortsbürgermeister