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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Wahl zum Beirat für Migration und Integration

Bitte Wahlvorschläge einreichen!

Um die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, richtet die Stadt Bingen am Rhein einen Beirat für Migration und Integration nach den Vorschriften des § 56 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ein. Nun steht eine Neuwahl an. Der Wahltag wurde auf Sonntag, den 10.11.2024 festgelegt. Aufgabe dieses Beirates ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Hierbei werden durch diesen Beirat die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt Bingen am Rhein vertreten. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.

Dieser siebenköpfige Beirat wird in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner und auf Antrag alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

1.

als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

2.

durch Einbürgerung,

3.

nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

4.

nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen.

Als Mitglieder des Beirates für Migration und Integration können alle Einwohnerinnen und Einwohner (gleich ob Menschen mit ausländischen Staatsangehörigkeiten, Personen mit Migrationshintergrund, Spätaussiedler oder Deutsche ohne Migrationshintergrund) gewählt werden, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlvorschläge können von den Bewerbern bis Montag, 23.09.2024, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Ämterhaus, Wahlamt, Rochusallee 2, eingereicht werden.

Neben allgemeinen Informationen über die bevorstehende Wahl erhält man die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge oder für die Eintragung ins Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, Tel.: 06721/184-195 oder über die städtische Internetpräsenz www.bingen.de.