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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 13/2025
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Malteser Hospizdienst informiert regelmäßig über die Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Malteser Hospizdienst informiert regelmäßig über die Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

BINGEN. Jede Heilbehandlungsmaßnahme bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Behandelten – oder falls dieser nicht einwilligungsfähig ist, eines Vertreters. Wer diese Vertretung übernehmen kann und für die Durchsetzung Ihres Willens im Falle von Unfall oder Krankheit Sorge trägt, muss vorher geregelt sein. Damit dieser Vertreter Sicherheit darüber erhält, was Wille des zu Behandelnden ist, empfiehlt sich eine Patientenverfügung.

Der Malteser Hospizdienst St. Hildegard in Bingen, Veronastraße 14, informiert jeweils am ersten Dienstag des Monats in der Zeit ab 10:00 Uhr sowie am dritten Donnerstag des Monats ab 18:00 Uhr über die Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Bitte planen Sie etwa 2 Zeitstunden ein.

Da die Zahl der möglichen Besucher aufgrund begrenzt ist, ist eine Anmeldung bis 12:00 Uhr des Vortages der Veranstaltung unter 06721 18588111 oder andrea.nichell-karsch@malteser.org erforderlich.